Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS Schulung) Erstschulung

10.06.2024 von 09:00 bis 14:00

Mitglied: 100,00 €

Nicht-Mitglied: 280,00 €

Haben Sie mindestens 1 Mitarbeiter/in in Ihrem Betrieb? Dann benötigen Sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Dienst). Melden Sie sich hier, über den Anmeldebutton an! Anmeldeschluss ist der 03.05.2024



Ihre Handwerksorganisation bietet Ihnen diese in Form der Alternativbetreuung an. 

 

Das heißt konkret:

Sie besuchen einmal innerhalb von 5 Jahren für 5 Stunden eine Schulung. Hier wird u. a. eine Gefährdungsbeurteilung erarbeitet, die Sie dann in Ihrem Betrieb umsetzen. 

  • Sie erhalten darüber eine Bescheinigung als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft (BGW). 
  • Erst nach 5 Jahren absolvieren Sie eine Wiederholungsschulung/Fortbildung.

Was ist die Rechtsgrundlage für die BuS-Betreuung?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV-Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Jeder Friseurbetrieb, der Personal beschäftigt, 
d. h. ab 1 Beschäftigte/n (u. a. geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Aushilfen, Auszubildende), ist verpflichtet, diese Betreuung einzurichten.

 

In Kooperation mit der BGW und dem Büro für Arbeit & Umwelt Managementsysteme GmbH bietet der Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen über seine Mitglieds-Friseur-Innungen in Hessen die Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Form der Alternativbetreuung (Schulungen) an.

 

Sie haben für eine Schulung keine Zeit?

Dann melden Sie eine/n qualifizierte/n Mitarbeiter/in, der/die in den technischen oder organisatorischen Betriebsablauf eingebunden ist und befugt ist, Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen, zur Schulung an und geben ihm/ihr eine Vollmacht mit. 

Aber: Sollte diese/r Mitarbeiter/in Ihren Betrieb verlassen, nimmt er/sie diese personengebundene Betreuung quasi in den anderen Betrieb mit und Ihr Betrieb gilt nicht mehr als betreut. Dann müsste ein/e andere/r Mitarbeiter/in oder Sie selbst die Schulung absolvieren. 


 

Sollte Ihnen der Termin aus Zeitgründen nicht passen, so können Sie dann jeweils auf der Homepage des LIV unter: www.friseurverband.de nach Alternativen nachschauen. (Dies ist aber keine Garantie!)

 

Sie haben bereits mit einem Dienstleister einen Vertrag über eine BuS-Regelbetreuung abgeschlossen? Dann betrifft Sie dieses Schreiben nicht.


Die oben genannten Kosten sind am Seminartag bar zu bezahlen. Sie erhalten eine Quittung vor Ort. Nicht wahrgenommene oder abgesagte Termine werden berechnet. 


Für die Verpflegung sorgen die Teilnehmer selbst.

 

Sie sind kein Innungsmitglied? Fragen zur Mitgliedschaft beantworten wir Ihnen gerne!


Mitglieder sparen 

- bei der BuS-Betreuung

- bei Seminaren

- bei den Gebühren für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung und den Prüfungen

- über Rahmenverträge z. B. Strom, Wasser

- bei Rechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitern.


Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 069 – 98 94 58 - 18 von Montag bis Freitag, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.


 

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Friseur-Innung

Stadt und Kreis Offenbach


  • Veranstaltungsort

    Friseur-Innung Offenbach
    Markwaldstraße 11
    63073 Offenbach am Main

  • Organisator/Ansprechpartner



    Friseur-Innung Stadt und Kreis Offenbach
    Telefon: 069 989458 18
    info@friseure-of.de

Redner
  • Frank Kleinmann
Mitgliederbereich KHS
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