Haarfärbung bei Jugendlichen unter 16 Jahren

Seit dem 1. September 2011 sind Haarfärbungen mit „Oxidationshaarfärbemitteln“, aber auch anderen Haarfarben, für Jugendliche unter 16 Jahren aufgrund der Kosmetik-Verordnung untersagt.

Hintergrund dieser Regelung ist das seltene, aber mögliche Allergierisiko in diesem Bereich, das zu besonderen Hinweispflichten für Hersteller und Anwender führt. Ab diesem Zeitpunkt wird in den Beipackzetteln (z. T. auch auf den Verpackungen und/oder auf den Farbtuben und Behältern) u.a. folgender Hinweis abgedruckt sein: 

„Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt“.

Was bedeutet das für die Salonpraxis? 

Es dürfen keine Jugendlichen unter 16 Jahren mit Haarfarben behandelt werden, die diesen Hinweis im Beipackzettel oder auf der Verpackung enthalten. Dies gilt Rechtlich und auch aus Haftungsgründen selbst dann, wenn zum Beispiel die Eltern einer solchen Farbbehandlung schriftlich zustimmen würden. Dies gilt aber auch für  Auszubildende unter 16 Jahren im Friseurhandwerk.

Der kundenbezogene Umgang der Auszubildenden mit diesen Haarfärbemitteln zu Ausbildungszwecken ist jedoch möglich, wenn sie über mögliche Risiken informiert und die notwendigen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen, und deren Anwendung ständig überwacht wird. Das bedeutet, dass  während des Anmischens, Auftragens und Ausspülens dieser Färbemittel regelmäßig geeignete Schutzhandschuhe getragen werden müssen, um jeden Hautkontakt zu vermeiden.

Welche Haarfärbemittel sind betroffen?

Alle Oxidationshaarfärbemittel und Haarfarben,  die im Beipackzettel (oder auf  der Verpackung bzw. auf der Tube/Behälter) diesen Hinweis ab 1.September 2011 enthalten.

Wir empfehlen, sich grundsätzlich an diese  Angaben und Hinweise der Hersteller zu halten und im Zweifelsfall, Kontakt mit dem Hersteller oder Lieferpartner aufzunehmen.

Mitgliederbereich KHS
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK